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Verkehrstauglichkeit / Fahreignung

Fahrtüchtigkeit erfordert die körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit und Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug. Verschiedene Faktoren können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben, und es ist insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und/oder als Berufskraftfahrer angeraten, die eigene Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Die Fahrtüchtigkeit wird von einem Facharzt mit der Zusatzqualifikation für Verkehrsmedizin überprüft und bewertet. Wie bei allen ärztlichen Untersuchungen fallen die Ergebnisse unter die ärztliche Schweigepflicht. Sprechen Sie uns an, gern nehmen wir zu Ihrer Fahreignung Stellung.

Wir weisen darauf hin, dass ein Gutachten zur Fahreignung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und nach der Gebührenverordnung für Ärzte separat abgerechnet wird.